Strafrecht

Aussagepsychologische Begutachtung

Im Strafrecht erstelle ich aussagepsychologische Gutachten zur Prüfung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen. Diese Fragestellungen ergeben sich insbesondere bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder bei Vorwürfen ohne externe Belege.

Aussagepsychologie

Im Rahmen aussagepsychologischer Begutachtungen prüfe ich, inwieweit Aussagen zu einem Sachverhalt auf tatsächlichem Erleben beruhen. Solche Fragestellungen ergeben sich insbesondere dann, wenn keine objektiven Beweismittel vorliegen und die gerichtliche Entscheidung maßgeblich von Zeugenaussagen abhängt, etwa bei sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder bei Vorwürfen ohne externe Belege.

Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage eines strukturierten, hypothesengeleiteten Vorgehens. Dabei werden Annahmen zum Aussagegeschehen systematisch überprüft und die erhobenen Befunde im Gesamtkontext bewertet. Im Mittelpunkt steht nicht die generelle Glaubwürdigkeit einer Person, sondern die Prüfung der konkreten Aussage im Kontext der gesamten Beweislage.

Anfrage für eine aussagepsychologische Begutachtung

Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwälte können mich für strafrechtliche Gutachten jederzeit kontaktieren.

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