Familienrecht
Ich erstelle psychologische Gutachten für familiengerichtliche Verfahren in den Bereichen Kindeswohlgefährdung, elterliche Sorge und Aufenthalt sowie Umgangsregelungen. Alle Begutachtungen erfolgen neutral, transparent und wissenschaftlich fundiert.
Im Rahmen der Begutachtung prüfe ich, ob Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Dabei wird das Kindeswohl als das Zusammenspiel zwischen den Bedürfnissen des Kindes und seinen aktuellen Lebensbedingungen verstanden, das eine gesunde Entwicklung ermöglicht. Eine Gefährdung kann sowohl durch belastendes Verhalten als auch durch unzureichende Fürsorge der Bezugspersonen entstehen.
In die Beurteilung fließen Risiko- und Schutzfaktoren auf Seiten des Kindes, der Eltern sowie im Lebensumfeld ein. Auch besondere Belastungen, etwa durch psychische Erkrankungen, Suchtproblematiken oder problematisches Verhalten eines Elternteils, werden berücksichtigt. Die elterlichen Erziehungskompetenzen werden im Hinblick auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingeschätzt.
Zudem werden Bindungen und Beziehungen des Kindes, Aspekte der Kontinuität sowie – abhängig vom Alter – der Kindeswille in die Bewertung einbezogen.
Auf dieser Grundlage formuliere ich fachlich begründete Empfehlungen zu geeigneten Maßnahmen, um mögliche Gefährdungen abzuwenden und das Kindeswohl zu sichern. Dabei wird auch geprüft, ob unterstützende Maßnahmen ausreichen oder weitergehende Eingriffe erforderlich sind.
Im Rahmen familiengerichtlicher Begutachtungen beurteile ich Fragestellungen zu den Erziehungskompetenzen der Eltern. Ziel ist es, dem Gericht eine fachlich fundierte und nachvollziehbare Einschätzung als zusätzliche Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.
Dabei wird geprüft, welche Lebens- und Entwicklungsbedingungen dem Kind in der jeweiligen familiären Situation zur Verfügung stehen und in welchem Rahmen seine Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigt werden können. Dies kann unter anderem Fragen dazu betreffen, bei welchem Elternteil das Kind künftig leben soll, ob einzelne Bereiche der elterlichen Sorge übertragen werden sollten oder welche Hilfen notwendig sind, um eine angemessene Versorgung und Erziehung sicherzustellen.
Einbezogen werden neben den elterlichen Kompetenzen auch die Kooperationsfähigkeit der Eltern, die Bindungen und Beziehungen des Kindes, mögliche Belastungen durch Betreuungs- oder Umgangsmodelle sowie – abhängig von Alter und Entwicklungsstand – der geäußerte Kindeswille. Die Beurteilung erfolgt stets einzelfallbezogen und orientiert sich am Kindeswohl.
Im Rahmen der Begutachtung prüfe ich Fragestellungen zur Gestaltung von Umgangskontakten zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil. Ziel ist es, eine fachlich fundierte Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Regelung zu schaffen.
Dabei wird beurteilt, ob und in welcher Form Kontakte dem Wohl des Kindes entsprechen. Dies umfasst sowohl die Anbahnung oder Wiederaufnahme von Umgang als auch dessen konkrete Ausgestaltung, etwa hinsichtlich Umfang, Häufigkeit oder Rahmenbedingungen. In bestimmten Fällen kann auch eine vorübergehende Aussetzung des Umgangs erforderlich sein.
In die Einschätzung fließen insbesondere die Bindungen und Beziehungen des Kindes, sein Entwicklungsstand sowie seine individuellen Bedürfnisse ein. Zudem werden die Erziehungs- und Betreuungskompetenzen des Elternteils, die Kooperationsfähigkeit der Eltern sowie – abhängig vom Alter – der Kindeswille berücksichtigt.
Auch unterschiedliche Betreuungsmodelle werden daraufhin geprüft, welche unter den gegebenen Voraussetzungen am ehesten den Bedürfnissen des Kindes entsprechen und von den Eltern tragfähig umgesetzt werden können.
Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwälte können mich jederzeit für eine Begutachtung kontaktieren.
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