Psychologische Sachverständige
Ich erstelle rechtspsychologische Gutachten im Familien- und Strafrecht im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Bearbeitung erfolgt strukturiert, sorgfältig und unter Berücksichtigung der jeweiligen Einzelfallkonstellation.
Ziel meiner gutachterlichen Tätigkeit ist es, durch eine fundierte psychologische Einschätzung zur Klärung strittiger Fragestellungen beizutragen und – insbesondere in familienrechtlichen Verfahren – Konflikte zwischen den Beteiligten nach Möglichkeit zu reduzieren und tragfähige Lösungen zu unterstützen.
Supervidiert
Qualitätsgesichert
Profil
Nach dem Studium der Psychologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn habe ich mich auf rechtspsychologische Gutachten spezialisiert.
Meine Tätigkeit als psychologische Sachverständige erfolgt unter kontinuierlicher fachlicher Supervision.
Die Begutachtungen basieren auf einer Kombination aus psychologischer Diagnostik, Exploration, systematischer Verhaltensbeobachtung sowie der Auswertung vorliegender Akten und Vorbefunde. Dies ermöglicht eine differenzierte Erfassung und Einordnung komplexer familiärer Dynamiken.
Die Einbeziehung standardisierter Testverfahren, strukturierter Gespräche und verschiedener Informationsquellen dient der methodisch fundierten Beurteilung der jeweiligen Fragestellung. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine nachvollziehbare, transparente und adressatengerechte Darstellung der Ergebnisse.
Leistungen
Ich erstelle Gutachten für familiengerichtliche und strafrechtliche Verfahren – stets mit dem Ziel, Gerichte mit fundierten, transparenten und praxisnahen Einschätzungen zu unterstützen.
Im Rahmen der Begutachtung prüfe ich, ob Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Dabei wird das Kindeswohl als das Zusammenspiel zwischen den Bedürfnissen des Kindes und seinen aktuellen Lebensbedingungen verstanden, das eine gesunde Entwicklung ermöglicht. Eine Gefährdung kann sowohl durch belastendes Verhalten als auch durch unzureichende Fürsorge der Bezugspersonen entstehen.
In die Beurteilung fließen Risiko- und Schutzfaktoren auf Seiten des Kindes, der Eltern sowie im Lebensumfeld ein. Auch besondere Belastungen, etwa durch psychische Erkrankungen, Suchtproblematiken oder problematisches Verhalten eines Elternteils, werden berücksichtigt. Die elterlichen Erziehungskompetenzen werden im Hinblick auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingeschätzt.
Zudem werden Bindungen und Beziehungen des Kindes, Aspekte der Kontinuität sowie – abhängig vom Alter – der Kindeswille in die Bewertung einbezogen.
Auf dieser Grundlage formuliere ich fachlich begründete Empfehlungen zu geeigneten Maßnahmen, um mögliche Gefährdungen abzuwenden und das Kindeswohl zu sichern. Dabei wird auch geprüft, ob unterstützende Maßnahmen ausreichen oder weitergehende Eingriffe erforderlich sind.
Im Rahmen familiengerichtlicher Begutachtungen beurteile ich Fragestellungen zu den Erziehungskompetenzen der Eltern. Ziel ist es, dem Gericht eine fachlich fundierte und nachvollziehbare Einschätzung als zusätzliche Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.
Dabei wird geprüft, welche Lebens- und Entwicklungsbedingungen dem Kind in der jeweiligen familiären Situation zur Verfügung stehen und in welchem Rahmen seine Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigt werden können. Dies kann unter anderem Fragen dazu betreffen, bei welchem Elternteil das Kind künftig leben soll, ob einzelne Bereiche der elterlichen Sorge übertragen werden sollten oder welche Hilfen notwendig sind, um eine angemessene Versorgung und Erziehung sicherzustellen.
Einbezogen werden neben den elterlichen Kompetenzen auch die Kooperationsfähigkeit der Eltern, die Bindungen und Beziehungen des Kindes, mögliche Belastungen durch Betreuungs- oder Umgangsmodelle sowie – abhängig von Alter und Entwicklungsstand – der geäußerte Kindeswille. Die Beurteilung erfolgt stets einzelfallbezogen und orientiert sich am Kindeswohl.
Im Rahmen der Begutachtung prüfe ich Fragestellungen zur Gestaltung von Umgangskontakten zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil. Ziel ist es, eine fachlich fundierte Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Regelung zu schaffen.
Dabei wird beurteilt, ob und in welcher Form Kontakte dem Wohl des Kindes entsprechen. Dies umfasst sowohl die Anbahnung oder Wiederaufnahme von Umgang als auch dessen konkrete Ausgestaltung, etwa hinsichtlich Umfang, Häufigkeit oder Rahmenbedingungen. In bestimmten Fällen kann auch eine vorübergehende Aussetzung des Umgangs erforderlich sein.
In die Einschätzung fließen insbesondere die Bindungen und Beziehungen des Kindes, sein Entwicklungsstand sowie seine individuellen Bedürfnisse ein. Zudem werden die Erziehungs- und Betreuungskompetenzen des Elternteils, die Kooperationsfähigkeit der Eltern sowie – abhängig vom Alter – der Kindeswille berücksichtigt.
Auch unterschiedliche Betreuungsmodelle werden daraufhin geprüft, welche unter den gegebenen Voraussetzungen am ehesten den Bedürfnissen des Kindes entsprechen und von den Eltern tragfähig umgesetzt werden können.
Im Rahmen aussagepsychologischer Begutachtungen prüfe ich, inwieweit Aussagen zu einem Sachverhalt auf tatsächlichem Erleben beruhen. Solche Fragestellungen ergeben sich insbesondere dann, wenn keine objektiven Beweismittel vorliegen und die gerichtliche Entscheidung maßgeblich von Zeugenaussagen abhängt, etwa bei sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder bei Vorwürfen ohne externe Belege.
Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage eines strukturierten, hypothesengeleiteten Vorgehens. Dabei werden Annahmen zum Aussagegeschehen systematisch überprüft und die erhobenen Befunde im Gesamtkontext bewertet. Im Mittelpunkt steht nicht die generelle Glaubwürdigkeit einer Person, sondern die Prüfung der konkreten Aussage im Kontext der gesamten Beweislage.
Methodik
Ein Gutachtenverfahren umfasst in der Regel mehrere aufeinander abgestimmte Untersuchungseinheiten. Nach einer umfassenden Akteneinsicht erfolgen strukturierte Einzelgespräche mit den beteiligten Erwachsenen sowie altersgerechte Anamnesen und explorative Gespräche mit den Kindern. Die Beobachtung von Interaktionssituationen ergänzt die Verhaltensdiagnostik.
Die psychologische Testdiagnostik wird bedarfsorientiert eingesetzt und dient der fundierten Einschätzung von Persönlichkeitsmerkmalen, kognitiven Fähigkeiten und psychischen Befindlichkeiten. Alle Untersuchungsschritte werden transparent dokumentiert und im Gutachten nachvollziehbar dargestellt.
Im Gutachten selbst werden die Fragestellungen des Gerichts präzise beantwortet, die methodische Vorgehensweise offengelegt und die Befunde mit den wissenschaftlichen Grundlagen verknüpft. Eine klare Differenzierung zwischen beobachteten Tatsachen, testdiagnostischen Befunden und prognostischen Einschätzungen gewährleistet die Belastbarkeit der Aussagen.
Qualität
Die Erstellung psychologischer Gutachten erfolgt unter Orientierung an den geltenden fachlichen Leitlinien und Qualitätsstandards, insbesondere den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ sowie den einschlägigen Richtlinien psychologischer Fachgesellschaften. Diese bilden die Grundlage meines Vorgehens, wobei ich darüber hinaus einen hohen Anspruch an eine sorgfältige und differenzierte Begutachtung verfolge.
Die Auswahl der Methoden, die Datenerhebung und die fachliche Bewertung orientieren sich am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung. Die Begutachtung erfolgt strukturiert und hypothesengeleitet, wobei sämtliche relevante Befunde im Gesamtkontext berücksichtigt werden.
Ein besonderer Fokus liegt auf der transparenten und nachvollziehbaren Darstellung des Vorgehens. Von der Fragestellung über die diagnostischen Schritte bis hin zur abschließenden Beurteilung werden alle Arbeitsschritte klar und verständlich dargelegt.
Meine gutachterliche Tätigkeit erfolgt unter fachlicher Supervision. Darüber hinaus nehme ich regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen sowie am fachlichen Austausch teil, um meine Kenntnisse kontinuierlich zu aktualisieren und weiterzuentwickeln.
„Transparenz ist das zentrale Kriterium wissenschaftlicher Arbeit. Ein Gutachten muss dem Leser ermöglichen, jeden Schritt der Befunderhebung und -interpretation nachzuvollziehen und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen eigenständig zu prüfen.“
Alle diagnostischen Entscheidungen basieren auf aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand und evidenzbasierten Verfahren.
Regelmäßige fachliche Supervision sichert die Qualität der diagnostischen Prozesse und der Gutachtenerstellung.
Als unabhängige Sachverständige stehe ich über den Parteien und verpflichte mich ausschließlich der wissenschaftlichen Wahrheitsfindung.
Kontakt
Adresse
Leonie-Marie Schnoelzer, M.Sc.
Eupener Str. 2
40549 Düsseldorf
Telefon
+49 172 28 44 006Tätigkeitsgebiet
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